Durch die Ausbreitung des Coronavirus ist Vorsicht im sozialen Kontakt gefordert. Mit den unten aufgeführten Massnahmen schützen wir die Gesundheit unserer Passagiere und Mitarbeitenden in den Terminals unter Respektierung sämtlicher Vorgaben der jeweiligen Länder und Regionen.
Wir beobachten die Situation laufend und stehen in engem Kontakt mit unseren Partnern, Dienstleistern und den Behörden. Bei Bedarf werden weitere Massnahmen eingeleitet und entsprechend kommuniziert.
Wir beobachten die Situation laufend und stehen in engem Kontakt mit unseren Partnern, Dienstleistern und den Behörden. Bei Bedarf werden weitere Massnahmen eingeleitet und entsprechend kommuniziert.
DESINFIZIERUNGS- UND REINIGUNGSMASSNAHMEN
Intensive Desinfizierung und Reinigung der Begleitwagen vor jeder Fahrt und der sanitären Einrichtungen in unseren Terminals werden vorgenommen.
KÖRPERTEMPERATURMESSUNG
In den Check-in Bereichen unserer Terminals müssen LKW-Fahrerinnen und Fahrer vor Antritt ihrer Reise und alle am Terminal tätigen Mitarbeitenden ihre Körpertemperatur messen. Fahrern mit einer Temperatur über 37.5° ist die Reise auf unseren Zügen untersagt.
SELBSTDEKLARATION
Anhand einer Selbstdeklaration müssen alle mit unseren Zügen mitfahrenden LKW-Fahrerinnen und Fahrer schriftlich bestätigen, dass sie
- in den vergangenen zwei Wochen keine bestätigte Diagnose einer COVID-19-Infektion erhalten haben
- keinen Kontakt zu einer COVID-19-Infizierten Person hatten
- derzeit keine COVID-19-infektionstypischen Symptome haben
PERSÖNLICHES DESINFEKTIONSGEL
Für die persönliche Handhygiene erhalten alle LKW-Fahrerinnen und Fahrer kostenloses Desinfektionsmittel.
BELEGUNG ABTEIL MIT MAX. 2 PERSONEN BZW. EINZELKABINEN
Um die soziale Distanz der Fahrer in unseren Begleitwagen zu gewährleisten, werden unsere Züge, wenn immer möglich mit zwei Begleitwagen geführt.
SCHUTZFOLIE
Nach Möglichkeit erhält jeder Fahrer ein eigenes Schlafabteil. Teilen sich zwei Fahrer ein Schlafabteil, schützt eine eingebaute Schutzfolie die Fahrer zusätzlich. Die gesetzlich vorgegebene Distanz wird jederzeit eingehalten.
MASKENPFLICHT
Auf dem Terminalgelände und im Begleitwagen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (Schlafenszeit ausgenommen).