Inhalt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Preise, Rabatte und Gebühren

Preise, Rabatte und Gebühren basieren auf den vorliegenden Tarifen. Änderungen sind jederzeit möglich.

2.1. Abfahrtszeiten / Ausfall

RAlpin behält sich vor, die Abfahrtszeiten der Züge zu ändern oder Züge ausfallen zu lassen, insbesondere an Feiertagen, bei tiefem Verkehrsaufkommen oder wegen technischen/betrieblichen Störungen.

2.2. Verringerung der Stellplatzzahl

RAlpin ist nicht verantwortlich, falls Lastwagen wegen Verringerung der Stellplatzzahl (z.B. wegen technischen Problemen an Bahnwagen) nicht zur Verfügung stehen.

2.3 Annahme / technische Kontrolle

Die technische Kontrolle und entsprechende Annahme der zu ladenden Lastwagen wird durch die für die Traktion der Züge zuständigen Eisenbahnverkehrsunternehmung durchgeführt. RAlpin AG ist auf keine Art und Weise verantwortlich für Lastwagen die von der Eisenbahnverkehrsunternehmung wegen Nichteinhalten der Beförderungsbedingungen nicht zum Transport zugelassen werden.

2.4 Missachtung von Anweisung

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, Beförderungsbedingungen, Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen von Bahn- und Terminalpersonal sind einzuhalten.  Die Missachtung kann zum Ausschluss des Fahrers und zur Ablehnung der Sendung führen.

3.1 Zahlungsbedingungen

Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten: in bar und mit Karte DKV oder UTA; jede einzelne Fahrt wird sofort beim Einchecken beglichen auf Rechnung; Vertragskunden erhalten wöchentliche Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

3.2 Verrechnungsmodus

Vertragskunden erhalten monatlich eine Gutschrift über den Betrag der erreichten Rabatte und/oder eine Rechnung für eventuelle Stornogebühren.
Barzahler (auch DKV und UTA) können vierteljährlich einen Auszug über ihr Rabattguthaben anfordern. Vom Rabattguthaben werden automatisch die Stornogebühren abgezogen. Die Anfrage ist in schriftlicher Form und unter Angabe der Bankverbindung innert drei Monate nach Ablauf des Vierteljahres an RAlpin zu richten.

4.1 Stornogebühren

Eine Stornogebühr von EUR 25.00 wird berechnet wenn die Reservierung für:

  • Züge mit Annahmeschluss ab 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr, nach 12:00 Uhr annulliert wird;
  • Züge mit Annahmeschluss ab 00:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nach 18:00 Uhr des Vortages annulliert wird;
  • Züge am Samstag, Sonntag und Montag bis 12:00 Uhr nach Freitag, 18:00 Uhr annulliert wird.

Für Reservierungen die später oder gar nicht annulliert werden, wird eine Stornogebühr von EUR 50.00 erhoben.

5.1 Mengenrabatt

Ab elf Sendungen (exkl. leere LKW) pro Monat werden nachstehende  Rabatte gewährt:

Anzahl der Monatlichen Sendungen Rabatt pro Sendung
11 – 25 25.00 €
26 – 50 30.00 €
51 – 75 35.00 €
76 – 100 40.00 €
101 – 125 45.00 €
126 – 175 50.00 €
176 und mehr 60.00 €

6.1 Gefahrengut

Auf der Rollenden Autobahn kann alles gemäss ADR klassifiziert Gefahrengut, befördert werden. Ausnahmen bilden lediglich:

ADR-Klasse UN-Nr Absatz (RID)
1.1A 0074 0113 0114 0129 1.1.4.4
  0130 0135 0224 0473 1.1.4.4.
2 1017 1032 1040 1075  
3 1218 1280 2398  
4.1 3231-3240 1.1.4.4
4.3 1340
5.2 3111-3120 1.1.4.4.
7
 
8 1829

Für den Transport von Gefahrgut der ADR-Klasse 1.4s, UN-Nr. 2418, informieren Sie bitte RAlpin AG 24 Stunden im voraus. Gefahrenguttransporte unterliegen den ADR-Bestimmungen.

7.1 Zolldokumente

Zolldokumente werden auf der Relation Freiburg i.B. – Novara nicht verlangt. Das Be- und Entladen findet auf EU-Boden statt, die Schweiz wird auf dem Schienenweg durchquert. Dies ermöglicht eine vereinfachte Prozedur, welche an den Grenzübergängen vereinzelte Stichprobenkontrollen vorsieht.

Um die Grenzkontrollen zu beschleunigen, müssen die Fahrer am Abgangsterminal ein Formular mit ihren persönlichen Daten ausfüllen und sich während der Fahrt jederzeit ausweisen (Personalausweis, Pass) können.

8.1 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Olten, Schweiz. Es gelten Schweizer Recht sowie die Allgemeinen Bedingungen der UIRR-Gesellschaften und die Rola Info RAlpin in der bei Unterzeichnung des Versandauftrages geltenden Fassung. Für die Personenbeförderung gilt CIV.

BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Um die Rola zu nutzen, müssen einige Mindestanforderungen erfüllt werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Unser Angebot

Einen Überblick über das Angebot der RAlpin AG, Informationen zu den Terminals, Abfahrtszeiten und was für Sie tun können finden Sie hier.

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