Technische Hinweise
Die Fahrt mit der Rola erfordert von den Lastwagen-Fahrern besondere Aufmerksamkeit. Die nachfolgend aufgeführten Beförderungsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen sind unaufgefordert einzuhalten. Die Lastwagen-Fahrer werden zusätzlich vor jedem Transport mit dem Merkblatt „Check für sichere Fahrt“ auf die sicherheitsrelevanten Anforderungen aufmerksam gemacht.
Während der Beförderung geltende Bedingungen
Terminal Abfahrt:
- Check-in im Terminal maximal 2 Stunden vor Annahmeschluss. Die Parkordnung in und um den Terminal ist zu beachten.
- Den Anweisungen des Terminalpersonals ist Folge zu leisten.
- Planen und Planenschiebedächer schließen und sichern.
- Windabweiser sichern.
- Lastwagen auf lose oder defekte Teile (z.B. Plane) kontrollieren und falls notwendig sichern.
- Domdeckel von Zisternen sichern.
- Radio- und/oder Funkantennen einziehen oder entfernen. Radio-, Funk- oder andere Anlagen sind so auszuschalten, dass automatische Antennenverstellungen unmöglich sind.
- Lastwagen in Schritttempo (max. 5 km/h) auf die bereit stehende Komposition verladen.
- Luftfederung des Lastwagens während dem Belad in Fahrtstellung (Bodenfreiheit!)
- Die Befahrbarkeit der Wagen ist zu beachten (herumliegende Keile, offene Klappen etc.)
- Nach Verlad Lastwagen sichern (Bremse anziehen, mind. vier Keile unterlegen), Motor abstellen und Luftfederung entlüften.
- Apparate und elektronische Geräte in der Führerkabine ausschalten.
- Seitenspiegel einklappen
- Es ist verboten, das Fahrzeug unter eingeschalteter Fahrleitung zu besteigen.
- Gefahren durch elektrischen Strom der Fahrleitung (15.000 Volt) sind zu beachten.
Während der Fahrt
- Während der Fahrt ist der Aufenthalt im Lastwagen strengstens verboten.
- Der Begleitwagen darf bei Zwischenhalt nicht verlassen werden. Das Ein- und Aussteigen ist nur in den Terminals oder auf Anweisung des Bahnpersonals gestattet.
- Zur Beförderung sind nur die auf im Versandauftrag namentlich aufgeführten Personen zugelassen, welche sich jederzeit mit einem gültigen Personalausweis/Pass ausweisen können.
- Mitreisende Begleitpersonen oder Tiere sind verboten.
- Im Begleitwagen gilt ein generelles Rauchverbot. Achtung: Die Wagen sind mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet!
- Keine Gegenstände aus dem Fenster werfen. Bitte halten Sie den Liegewagen und die Toiletten sauber.
- Die Sicherheitshinweise im Begleitwagen sind zu beachten.
- In Notfällen ist die Sprechverbindung mit dem Lokführer zu benützen.
- Der Begleitwagen darf nur in Notfällen verlassen werden. Dabei sind die Gefahren des Bahnverkehrs zu beachten z.B. entgegenkommende Züge oder herunterhängende Fahrleitung (15.000 Volt).
Terminal Ankunft
- Den Anweisungen des Terminalpersonals ist Folge zu leisten.
- Die Lastwagen dürfen erst nach erfolgter Anweisung durch das Terminalpersonal bestiegen werden.
- Vor Entladen sind alle Keile zu entfernen und in die dafür vorgesehene seitliche Halterung stecken.
- Für die Abfahrt vom Zug ist die Freigabe durch das Terminalpersonal abzuwarten.
- Lastwagen in Schritttempo (max. 5 km/h) entladen.
- Luftfederung des Lastwagens während dem Entladen in Fahrtstellung (Bodenfreiheit!)
- Die Befahrbarkeit der Wagen ist zu beachten (herumliegende Keile, offene Klappen etc.)
- Montage der Antennen unter der Fahrleitung verboten.
- Gefahren durch elektrischen Strom der Fahrleitung (15.000 Volt) sind zu beachten.
- Nach Entlad ist der Terminal innerhalb von 15 Minuten zu verlassen.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an Lastwagen, Wagen, Bahnanlagen, usw. die auf die Nichteinhaltung der genannten Bestimmungen und Anweisungen zurückzuführen sind.
Allgemeine technische Anforderungen für die Beförderung von Lastwagen mit der Rola
Max. Gesamtgewicht:
42 Tonnen (in Ausnahmefällen 44 Tonnen)
Max. Länge:
18.60 Meter (in Ausnahmefällen 19.00 Meter)
Max. Eckhöhe:
4.00 Meter bei einer max. Fahrzeugbreite von 2.50 Meter
3.98 Meter bei einer max. Fahrzeugbreite von 2.55 Meter
3.96 Meter bei einer max. Fahrzeugbreite von 2.60 Meter
Bodenfreiheit:
mindestens 17 Zentimeter, in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Verladepersonals bei der technischen Kontrolle werden auch Lastwagen mit einer Bodenfreiheit bis zu 15 Zentimeter zugelassen.

Es gelten die Vorschriften für den Strassengüterverkehr über die Ladungssicherung sowie den Gefahrenguttransport (ADR).
Für Gefahrengut verweisen wir zusätzlich auf die Allgemeinen Bedingungen.
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Allgemeine Bedingungen
Bevor die Reise los geht, sollten Sie sich mit unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen vertraut machen. Zu den AGBs.
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